Dienstreise : Fristenlauf bei auswärtigem Arbeitsort - Steuerfreie Auszahlung ist nicht zwingend auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt. Artikel von Mag. Thomas Jost, Wien. (SWK 27/1999)
Dienstreise : Fristenlauf bei auswärtigem Arbeitsort - Steuerfreie Auszahlung ist nicht zwingend auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt. Artikel von Mag. Thomas Jost, Wien. (SWK 27/1999)