( EStG § 2 Abs 3, § 4 Abs 3 ) Bei der Gewinnermittlung von Einnahmen-Ausgaben-Rechner stellen - anders als bei einem Betriebsvermögensvergleich - der Rohstoff- und Wareneinkauf nach Maßgabe der Bezahlung Betriebsausgaben dar, denen erst allmählich entsprechende Betriebseinnahmen folgen. Besonders gilt dies für Reparatur- und Produktionsbetriebe auf einem Sektor, auf dem der Verfügbarkeit von Ersatzteilen Bedeutung zukommt. Wenn sich ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner bereits am Beginn seiner Tätigkeit mit einer Vielzahl von Ersatzteilen eingedeckt hat, die er für die künftige Reparatur von Modellautos benötigte, können solcherart erwirtschaftete (hohe) Anfangsverluste nicht als Indiz für das Vorliegen von Liebhaberei gewertet werden. Sie können auch nicht getrennt von jener künftigen Tätigkeit beurteilt werden, in deren Rahmen die angeschafften Ersatzteile Verwendung finden sollen. VwGH 94/13/0100 v. 28.04.1999. (Bescheid aufgehoben)