( GewO § 82 lit d ) Der Drogenkonsum eines Arbeitnehmers gemeinsam mit minderjährigen Lehrlingen und die daraus resultierende Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz erfüllen den Entlassungsgrund der eine Vertrauensunwürdigkeit hervorrufenden strafbaren Handlung durch den Arbeitnehmer. ASG Wien 33 Cga 275/98x v. 11.06.1999, Berufung erhoben.