Kundmachung der BMAGS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse in den Wettergebieten 1 bis 10 für die Sommerperiode 1999, das ist vom 1. 5. 1999 bis 31. 10. 1999. BMAGS 38.001/13-2/99 v. 07.10.1999. (Amtsblatt zur WrZ v. 15./16. 10. 1999)