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KV-Erhöhungen für Arbeiter der Metallindustrie und Industrieangestellte

Betriebswichtige GesetzeARD 5070/1/99 Heft 5070 v. 19.10.1999

Für die Arbeiter in der Metallindustrie und für die Industrieangestellten werden mit 1. 11. 1999 die Ist-Löhne (Ist-Gehälter) um 1,9% und die KV-Löhne (KV-Gehälter) um 2,4% erhöht. Beschlossen wurde auch eine Verteilungsoption, mit der die Lohnerhöhung innerbetrieblich in einer Bandbreite zwischen 1,7% und 2,2% individuell ausgeschüttet werden kann (1,7% + 0,5% der Gehaltssumme; keine Einmal-Zahlung). Die Lehrlingsentschädigungen, kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um durchschnittlich 2,3% erhöht.

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