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BAO § 212a Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5066/16/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( BAO § 212a Abs 1 ) Für die Frage der Berechnung der Aussetzungszinsen hat die Behörde amtswegige Ermittlungen über den Aussetzungsbetrag anzustellen. VwGH 97/15/0143 v. 18.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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