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Keine Fortsetzungsmöglichkeit für eine gelöschte GmbH

BetriebswichtigesARD 5066/13/99 Heft 5066 v. 5.10.1999

( ALöschG § 2 ) Nach einer mit der Löschung einer GmbH im Firmenbuch verbundenen Auflösung der vermögenslosen Gesellschaft besteht keine Fortsetzungsmöglichkeit, und die organschaftliche Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren fällt konstitutiv weg.

OGH 6 Ob 330/98t v. 20.05.1999

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