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VBG § 68a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5064/45/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( VBG § 68a ) Aus der rückwirkenden Bereinigung eines legistischen Versehens bei der Fassung des § 68a VBG kann für einen Vertragsbediensteten nichts gewonnen werden. OLG Wien 7 Ra 5/98a v. 21.01.1998. (Slg. 11.690)

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