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UrlG § 4 Abs 1, ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5064/40/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( UrlG § 4 Abs 1, ABGB § 863 ) Die Dienstfreistellung als einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf die Dienstleistung des Arbeitnehmers schließt grundsätzlich eine Urlaubsvereinbarung aus, wenn eine solche nicht zusätzlich getroffen wird. OLG Wien 8 Ra 352/98p v. 12.02.1999, Revision unzulässig.

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