vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 308

Lohnsteuer und AbgabenARD 5064/38/99 Heft 5064 v. 25.9.1999

( BAO § 308 ) Hat bereits das Unterbleiben der Erteilung des Auftrages zur Erhebung der Berufung zur Versäumung der Berufungsfrist geführt, ist eine Wiedereinsetzung nicht möglich. Selbst wenn unterstellt wird, dass das Fristversäumnis darauf zurückzuführen sei, dass die Bescheidkopie am Postweg zum Anwalt des Steuerpflichtigen in Verstoß geraten ist, wäre für den Steuerpflichtigen nichts gewonnen. Wird eine Bescheidkopie ohne weitere Anweisung dem Rechtsanwalt übersandt, stellt es eine auffallende Sorglosigkeit dar, wenn nicht rechtzeitig mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und der entsprechende Auftrag erteilt wird. VwGH 99/14/0002 und VwGH 99/14/0003 v. 17.02.1999. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte