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ASVG § 273

SozialversicherungARD 5062/17/99 Heft 5062 v. 21.9.1999

( ASVG § 273 ) Für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension kommt es auf einen Berufsschutz als Konditor - durch überwiegende Ausübung dieses Berufes in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag - nicht an. Für die Prüfung des Verweisungsfeldes nach § 273 ASVG ist vielmehr von der zuletzt (nicht bloß vorübergehend) ausgeübten Tätigkeit als Angestellter auszugehen. OGH 10 Ob S 408/98t v. 12.01.1999.

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