vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 1158, § 1444

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5061/28/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

( ABGB § 1158, § 1444 ) Die Dienstvertragsparteien sind in der Ausgestaltung der Bedingungen einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses weitgehend frei, soweit nicht zwingende Rechte des Arbeitnehmers verletzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte