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Umgründungsbedingte Auflösung einer Vollorganschaft innerhalb der ersten 5 Jahre nach ihrer Begründung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5061/21/99 Heft 5061 v. 17.9.1999

BMF v. 18.08.1999

In § 9 KStG 1988 ist keine zeitliche Mindestdauer eines Vollorganschaftsverhältnisses vorgesehen. Die in der Verwaltungspraxis geforderte mindestens 5-jährige Bindung im Ergebnisabführungsvertrag soll kurzfristige auf eine unter Umständen missbräuchliche Gestaltung gerichtete Modelle verhindern.

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