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Verschärfung der Wartezeitvoraussetzungen in der bäuerlichen Sozialversicherung

SozialversicherungARD 5060/6/99 Heft 5060 v. 14.9.1999

( BSVG § 111 ) Die Verschärfungen der Wartezeitvoraussetzungen durch das StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, ab 1. 9. 1996, unterliegen auch in der bäuerlichen Sozialversicherung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

OGH 10 Ob S 290/98i v. 01.09.1998

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