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Kontrollmeldungsaufforderung an Meldeadresse

SozialversicherungARD 5058/9/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

( AlVG § 49 Abs 2 ) Die bloße Meldung eines Arbeitslosen an einer Anschrift (hier: Zweitwohnsitz) bedeutet noch nicht die Rechtswirksamkeit der Hinterlegung einer Aufforderung zur Kontrollmeldung und Berechtigung zur Verweigerung des Arbeitslosengeldes bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung nach Zustellung derselben unter dieser Adresse.

VwGH 99/08/0002 v. 04.05.1999

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