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AuslBG § 2 Abs 2

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5057/34/99 Heft 5057 v. 3.9.1999

( AuslBG § 2 Abs 2 ) Bei der Beschäftigung ausländischer Tänzerinnen in einer Peepshow ist zumindest von einem (beschäftigungsbewilligungspflichtigen) arbeitnehmerähnlichen Verhältnis auszugehen. VwGH 97/09/0240 v. 07.04.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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