vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ABGB § 863

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5057/28/99 Heft 5057 v. 3.9.1999

( ABGB § 863 ) Hat zwischen der Arbeitgeberin und einer Arbeitnehmerin ein über eine bloße Freundschaft hinausgehendes intimes Verhältnis bestanden, das praktisch als Grundlage für das Dienstverhältnis anzusehen war, und ist mit der Beendigung dieser persönlichen Beziehung offenbar für beide Teile der Sinn für das Dienstverhältnis weggefallen, erscheint es in diesem Ausnahmsfall gerechtfertigt, mit Arbeitseinstellung der Arbeitnehmerin nach Beendigung des intimen Verhältnisses auch das Dienstverhältnis als tatsächlich beendet zu betrachten. ASG Wien 4 Cga 113/98k v. 07.05.1999, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte