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Umwandlung von Abfertigung in Zusatzpension

Lohnsteuer und AbgabenARD 5056/12/99 Heft 5056 v. 31.8.1999

LSt-Protokoll 1999, BMF 07 0101/30-IV/7/99 v. 30.07.1999

Gemäß § 85 Abs 1 Ktn. Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (L-VBG) ist einem unkündbar gestellten Vertragsbediensteten, sofern er auf 25% der ihm gesetzlich gebührenden Abfertigung verzichtet, eine Zusatzpension zu gewähren. In § 85 Abs 2 Ktn. L-VBG wird normiert, dass die Verzichtserklärung binnen 3 Monaten nach Ende des Dienstverhältnisses beim Arbeitgeber einlangen muss.

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