( ABGB § 901 ) Die Verwirkung eines Betriebspensionsanspruchs kann auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen während des Dienstverhältnisses begangener Treuepflichtverstöße eintreten.
OGH 9 Ob A 254/98p v. 24.02.1999
Entlassungsgrund als Pensionsausschlussgrund