vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Invalidität durch Arbeitsunfall

SozialversicherungARD 5055/25/99 Heft 5055 v. 27.8.1999

( ASVG § 235 Abs 3 ) Auch wenn der Leistungszustand eines Versicherten zum Stichtag für eine beantragte Invaliditätspension Invalidität nach sich zieht, führt der Umstand, dass dieser Zustand nicht die Folge eines oder mehrerer Arbeitsunfälle ist, bei Nichterfüllung der Wartezeit auch dann zur Abweisung des Antrages, wenn in einem Vorverfahren die Ursächlichkeit von Leistungseinschränkungen durch Arbeitsunfälle festgestellt worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte