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Verlust des Haftungsprivilegs durch bewusste Fahrlässigkeit

SozialversicherungARD 5055/24/99 Heft 5055 v. 27.8.1999

( ASVG § 334 ) Das Belassen eines arbeitnehmerschutzgesetzwidrigen Zustandes einer Maschine nach einem Arbeitsunfall bewirkt ab diesem Zeitpunkt bewusste (grobe) Fahrlässigkeit und den Verlust des Haftungsprivilegs des Dienstgebers.

OLG Wien 8 Ra 319/98k v. 12.02.1999

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