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BGBl II 1999/284

Betriebswichtige GesetzeARD 5055/19/99 Heft 5055 v. 27.8.1999

Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen iSd § 1 Abs 1 Z 3 Kapitalmarktgesetz). Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten; BGBl II 1999/284, ausgegeben am 20. 8. 1999.

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