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Familienbeihilfenanspruch bei Berufsausbildung in Deutschland

Lohnsteuer und AbgabenARD 5054/22/99 Heft 5054 v. 24.8.1999

( FLAG § 5 Abs 1 lit b ) Die Ausbildung der Tochter eines Familienbeihilfenbeziehers für den Krankenpflegeberuf in einem für Krankenpflege in Deutschland erforderlichen 3-jährigen Lehrgang in München ist ein den Familienbeihilfenanspruch sicherndes „anerkanntes Lehrverhältnis“.

VwGH 98/15/0101 v. 18.02.1999

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