( HVertrG § 6, ABGB § 1151 ) Bei Vermittlung des Verkaufs von Fertigteilhäusern stellt die Bindung des Handelsvertreters an den Standort des Musterhauses als „Arbeitsort“ noch kein Merkmal eines Dienstverhältnisses dar.
OLG Wien 10 Ra 343/98d v. 22. 3.1999, Revision unzulässig