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ABl C 202 v. 16. 7. 1999

Betriebswichtige GesetzeARD 5051/2/99 Heft 5051 v. 13.8.1999

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens v. 23. 7. 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Fall von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen betreffend Verlängerung für eine Dauer von 5 Jahren. Das Übereinkommen wird um jeweils weitere 5 Jahre verlängert, sofern nicht ein Vertragsstaat spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen 5-Jahres-Zeitraumes schriftlich beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union Einspruch erhebt, 1999/C 202/01; ABl C 202 v. 16. 7. 1999, S. 1.

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