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Umgründungen in Zusammenhang mit den berufsrechtlichen Änderungen bei Rechtsanwälten und Wirtschaftstreuhändern im Jahre 1999

Lohnsteuer und AbgabenARD 5050/15/99 Heft 5050 v. 10.8.1999

BMF 06 8601/3-IV/6/99 v. 08.07.1999

1. Rechtsanwälte

Nach dem mit 1. 6. 1999 in Kraft getretenen Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999, BGBl I 1999/71, ARD 5026/7/99 ist die Ausübung der Rechtsanwaltschaft u.a. auch in der Rechtsform der GmbH zulässig. Damit ist auch die Möglichkeit der Einbringung einer Einzelkanzlei oder einer Partnerschaft in eine GmbH möglich. Da mit 1. 6. 1999 die berufsrechtliche Deckung für eine solche Vergesellschaftung gegeben ist, finden die Regelungen des Art III UmgrStG auf Einbringungsverträge Anwendung, die nach dem In-Kraft-Treten abgeschlossen worden oder wirksam geworden sind, so dass Einbringungen auch auf Stichtage rückbezogen werden können, die vor dem In-Kraft-Treten liegen.

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