vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Maßgeblichkeit von Zwischenzeugnissen für Schlusszeugnis

ArbeitsrechtARD 5050/5/99 Heft 5050 v. 10.8.1999

( AngG § 39 ) Für ein abschließendes Dienstzeugnis sind Formulierungen aus einem Zwischenzeugnis maßgebend.

Landesarbeitsgericht Köln/BRD 11 Sa 235/97 v. 22.08.1997

Der Arbeitgeber kann bei gleicher Beurteilungsgrundlage nicht seine im Zwischenzeugnis zum Ausdruck gekommenen Beurteilungen im Schlusszeugnis ändern; bei einem 5-jährigen Dienstverhältnis spricht eine Vermutung dafür, dass die Beurteilungsgrundlage die gleiche geblieben ist, wenn bei Abfassung des Schlusszeugnisses nur 10 Monate seit dem Zwischenzeugnis vergangen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte