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Verfall von für Dienstverhältnisse untypischen Forderungen

ArbeitsrechtARD 5049/9/99 Heft 5049 v. 6.8.1999

( KV- Eisen- und Metallgewerbe, ABGB § 1486 ) Forderungen des Arbeitgebers gegen einen Arbeitnehmer für Materialbezug und Maschinenbenützung stehen mit dem Dienstverhältnis in keinem typischen Zusammenhang und unterliegen daher auch nicht einer kollektivvertraglichen Verfallfrist.

OGH 9 Ob A 352/98z v. 24.02.1999

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