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Schadenersatz (Konventionalstrafe) wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts

ArbeitsrechtARD 5046/5/99 Heft 5046 v. 27.7.1999

( ABGB § 1162d, § 1162b, DHG § 1, § 6 ) Ein Schadenersatz (Konventionalstrafe) wegen Nichterfüllung des Dienstvertrages unterliegt zwar nicht dem DHG, kann aber durch nicht rechtzeitige Geltendmachung (innerhalb von 6 Monaten) verfallen.

OLG Wien 8 Ra 258/98i v. 12.02.1999, Revision unzulässig

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