vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AuslBG § 2 Abs 2

ArbeitsrechtARD 5044/6/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( AuslBG § 2 Abs 2 ) Die Erbringung von Verputzarbeiten ist nach dem AuslBG als bewilligungspflichtige Beschäftigung von Arbeitskräften iSd § 2 Abs 2 und 3 AuslBG und nicht als Werkvertragsverhältnis zu qualifizieren, weil derartige einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen, kein selbständiges Werk darstellen können. VwGH 97/09/0310 v. 10.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte