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ArbVG § 65 Abs 1, § 120 Abs 1

ArbeitsrechtARD 5044/4/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( ArbVG § 65 Abs 1, § 120 Abs 1 ) Ist ein Ersatzmitglied des Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber bereits als BR-Mitglied nachgerückt, ist die ohne Zustimmung des Gerichts ausgesprochene Kündigung gemäß § 120 Abs 1 ArbVG rechtsunwirksam. ASG Wien 8 Cga 36/99t v. 29.03. 1999, rk.

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