( ASVG § 255 Abs 3 ) Ein Hilfsarbeiter kann bei entsprechendem medizinischen Leistungskalkül auch dann auf Tätigkeiten eines Portiers verwiesen werden, wenn er wegen seines höheren Alters und großer sprachlicher Schwierigkeiten für den Beruf eines Portiers ungeeignet und unvermittelbar ist.
OGH 10 Ob S 25/99w v. 09.02.1999