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Kein Einsichtsrecht des Betriebsrats in Personalakten pensionierter Arbeitnehmer

ArbeitsrechtARD 5042/5/99 Heft 5042 v. 13.7.1999

( ArbVG § 36, § 89 ) Im Ruhestand befindliche ehemalige Arbeitnehmer eines Betriebes sind keine Arbeitnehmer iSd ArbVG, hinsichtlich deren der Betriebsrat ein Einsichts-, Überwachungs- und Informationsrecht in Bezug auf deren Personalakte in Anspruch nehmen könnte.

OGH 9 Ob A 16/99i v. 17.03.1999

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