( BWG § 97 Abs 1 Z 6 ) Bei der Vorschreibung von Zinsen gemäß § 97 Abs 1 Z 6 Bankwesengeseetz (BWG) wegen Überschreitung der Grenze für einzelne Großveranlagungen handelt es sich um eine wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahme ohne Strafcharakter. VwGH 96/17/0041 v. 26.04.1999. (Bescheid aufgehoben)