( ABGB § 1151 ) Bei einem in den Redaktionsbetrieb eines Verlages organisatorisch eingegliederten Journalisten ist von dessen persönlicher Abhängigkeit auszugehen, so dass das Beschäftigungsverhältnis eher einem Dienstverhältnis als einem freien Dienstvertrag entspricht.
OGH 9 Ob A 292/98a v. 23.12.1998