( ABGB § 1157 ) Ein Anspruch auf Aufwandersatz für einen Fortbildungskurs nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann nicht auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gestützt werden.
OLG Wien 7 Ra 262/98w v. 16.09.1998, Revision unzulässig
Im vorliegenden Fall war zunächst der Besuch des Fortbildungskurses gegen Fortzahlung des Entgelts und Kostenersatz vereinbart worden. Anlässlich der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung wurde dem Arbeitnehmer jedoch mitgeteilt, dass mit Beendigung des Dienstverhältnisses auch die Bezahlung des Kurses beendet sei.