( AlVG § 53 ) Die „Abzweigung“ eines angemessenen Teils des Pensionsvorschusses für die Tochter eines Arbeitslosen setzt im Falle des Fehlens einer häuslichen Gemeinschaft nicht zusätzlich eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht voraus. Handelt es sich bei den abgezweigten Beträgen jeweils nur um den Familienzuschlag, wird dieser auch als „angemessener Teil“ anzusehen sein. VwGH 95/08/0194, 0195 v. 30.06.1998. (Bescheide aufgehoben)