( IESG § 1 Abs 2 Z 3, § 7 Abs 1 ) Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Falle seiner Insolvenz eine dem Arbeitnehmer auferlegte Verwaltungsstrafe, ist dieser Ersatz auf die gesicherten Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen.
OGH 8 Ob S 17/98b v. 08.06.1998