( BAO § 23 Abs 2 ) Die an die Ehefrau eines Steuerberaters ausbezahlte Vermittlungsprovision für einen Grundverkauf, d.h. eigentlich für den Verkauf des das Grundstück besitzenden Gesellschaftsmantels, hinsichtlich dessen der Steuerberater Informationsträger war, ist auch dann dem Steuerberater zuzurechnen, wenn man davon ausgeht, dass Wirtschaftstreuhänder keine Vermittlungsgeschäfte tätigen dürfen. VwGH 97/15/0001 v. 19.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)