LStR 1999, BMF 07 0104/3-IV/7/98 v. 27.11.1998; AÖFV 1998/200, 110. Stück, ausgegeben am 23. 12. 1998
(RZ 55)
§ 3 Abs 1 Z 10 EStG bewirkt ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen eine (inländische) Steuerbefreiung für alle Fälle einer Auslandstätigkeit von inländischen Arbeitnehmern, die mit der Errichtung von Anlagen im Ausland (begünstigte ausländische Vorhaben) in Zusammenhang stehen und deren Dauer jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Zur Veranlagung bei Bezug von derartigen Einkünften siehe RZ 119 bei § 3 Abs 3 EStG.