( OÖ GetrStG § 4 Abs 1 ) Vereinnahmte Bedienungsgelder, die nicht an das Bedienungspersonal weitergeleitet werden, sind auch dann getränkesteuerpflichtig, wenn das Bedienungspersonal statt des Bedienungsgeldes Sachleistungen des Arbeitgebers erhält.
VwGH 95/16/0222 v. 26.11.1998