( ASVG § 175 Abs 3 Z 4 ) Ereignet sich in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bei Arbeiten, die in Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau und der Reparatur von Gebäuden verrichtet werden, ein Unfall, kommt es nicht darauf an, dass dieses Gebäude dem Betrieb wesentlich dient. LG Feldkirch 34 Cgs 165/96 v. 17.04.1997. (ZAS Jud. 6/1998)