( ASVG § 292, VO (EWG)Nr 1408/71 ) Der zuständige SV-Träger hat bei der Bestimmung des theoretischen Rentenbetrages, der als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Rente dient, eine im nationalen Recht vorgesehene Ergänzungsleistung zur Erreichung des Mindestruhegehalts zu berücksichtigen. EuGH Rs. C-132/96 v. 24.09.1998, Fall Stinco/Panfilo.