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Kündigungsgründe für angestellte Apotheker

ArbeitsrechtARD 4998/11/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Fehlleistungen, mangelndes Fachwissen und das Betriebsklima beeinflussende Unverträglichkeit eines angestellten Apothekers sind in seiner Person gelegene Kündigungsgründe, für deren Geltendmachung keine Ermahnung erforderlich ist.

OGH 8 Ob A 61/98y v. 12.03.1998

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