( AuslBG § 2 Abs 2 und 4 ) Auch für die Beurteilung der - notwendigerweise zum personellen Bezugsrahmen einer Beschäftigung gehörenden - Arbeitgebereigenschaft nach dem AuslBG in einem Konzern unter einheitlicher Leitung ist der wahre wirtschaftliche Gehalt des Sachverhalts maßgebend.
VwGH 96/09/0220 v. 26.08.1998