Krankenbehandlung bei Auslandsentsendung - Zahlt der Arbeitgeber auch für Angehörige? Ausgehend vom Erlass des damaligen BMAS 26.342/1-10/70 v. 29. 1. 1970 = ARD 2238/29j/70 vertritt auch Dr. Franz Marhold die Auffassung, dass der Dienstgeber gemäß § 130 Abs 1 ASVG die gebührenden Leistungen nicht nur für den Dienstnehmer, sondern auch für die im Ausland mit ihm lebenden Angehörigen zu erbringen hat und sodann nach § 130 Abs 3 ASVG die Erstattung seiner Aufwendungen vom Krankenversicherungsträger verlangen kann. (ASoK 1999/13, Heft 1)