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Ausschlussfrist gemäß § 1162d ABGB

ArtikelschauARD 4995/36/99 Heft 4995 v. 15.1.1999

Ausschlussfrist gemäß § 1162d ABGB. (Anm.: betreffend Ansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder Entlassung) Anmerkung von Mag. Thomas Kallab, Wien, zur Entscheidung OGH 9 Ob A 396/97v v. 28. 1. 1998 = ARD 4925/8/98. (DRdA 1998/433, Heft 6)

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