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Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Betriebswichtige GesetzeARD 4995/10/99 Heft 4995 v. 15.1.1999

Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende. Mit Wirksamkeit v. 1. 1. 1999 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende nach § 25a Abs 2 Z 1 Zivildienstgesetz (ZDG) S 2.323,- und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs 2 Z 2 ZDG S 1.721,-. Verordnung des BMI; BGBl II 1999/1, ausgegeben am 5. 1. 1999.

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