Verordnung des BMF; BGBl II 1999/15, ausgegeben am 14. 1. 1999
Das bis 31. 12. 1998 befristete Optionsrecht von Abgabepflichtigen auf Antragstellung, dass auf alle nicht rechtskräftig veranlagten Jahre die neue Liebhabereiverordnung (Überschuss innerhalb von 20 Jahren) anzuwenden sei, wird bis 31. 12. 1999 verlängert.