( Wr. SHG § 23 Abs 1 ) Die Ausstattung eines Pflegeheimes hat den hygienischen Erfordernissen einer fachgerechten Sozialhilfe zu entsprechen, was nicht der Fall ist, wenn in diesem Haus Desinfektionsmittelspender für die Reinigung der Hände nur vereinzelt vorhanden sind. VwGH 97/08/0509 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)